Ökodesign-Richtlinie

Nach der EU-Verordnung 2015/1188 zur Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG müssen alle Infrarot-, Elektroheizungen und -strahler innerhalb einer Gebäudehülle festgelegte Kriterien erfüllen. Um die Ökodesign-Richtlinie erfüllen zu können, müssen die Heizgeräte einen bestimmten Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad erreichen.

Zu Gebäudehüllen zählen auch Garagen, Spitzböden, Kellerräume, Wintergärten, Kaltwintergärten oder Sommergärten und abgeschlossene Anbauten.

Heizgeräte, die für die Nutzung im Freien, dem „überdachten Außenbereich“ bestimmt sind, unterliegen ausdrücklich nach Artikel 1 nicht der EU-Verordnung 2015/1188.

Die Ökodesign-Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Ökodesign-Richtlinie sieht vor, Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können. Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden und trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt.

Für die EU-Verordnung 2015/1188 sind notwendige Steuerungen, z. B. geeignete Raumthermostate erforderlich. Sehen Sie hierzu die unten aufgeführte Tabellen: